geförderte Beratung

Förderung unternehmerischen " Know-Hows "

Vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 läuft ein neues Förderprogramm mit dem wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung nach den Förderrichtlinien des BMWi / BAFA anbieten können. - Diese staatlich bezuschussten Beratungen gelten generell nur für
K M U / Handwerksbetriebe ( bis 250 Mitarbeiter, 50 Mio. Umsatz ) und bieten grundsätzliche Vorteile :

  • Rechtsgrundlagen für die Beratungen
  • Berater muss seit 2012 ein QS-System zur Durchführung der Beratung nachweisen.
  • Schwachstellenanalyse ( Bilanzanalyse 3 Jahre zurück )
  • Umsatz und Ertragsvorschau für 3 Jahre im Voraus
  • konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Angaben zur Umsetzung in die betriebliche Praxis
  • Die Inhalte der Beratung werden in einem Beratungsbericht dokumentiert.
  • Verschwiegenheitspflicht des Beraters


Überwachung dieser Standards mit statistischer Auswertung:

  • 16.000 Beratungen pro Jahr
  • ca. 21 Mill. Fördermittel,
  • ca. 95 % der Unternehmen sind mit den Beratungen zufrieden

Im Rahmen des Förderverfahrens werden in Westdeutschland folgende Beratungszuschüsse gezahlt:

 
  * (es darf noch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein)



Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundes:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle :

www.bafa.de

Link zum aktuellen Förderprogramm

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