geförderte Beratung
Förderung unternehmerischen " Know-Hows "
Vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 läuft ein neues Förderprogramm mit dem wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung nach den Förderrichtlinien des BMWi / BAFA anbieten können. - Diese staatlich bezuschussten Beratungen gelten generell nur für
K M U / Handwerksbetriebe ( bis 250 Mitarbeiter, 50 Mio. Umsatz ) und bieten grundsätzliche Vorteile :
- Rechtsgrundlagen für die Beratungen
- Berater muss seit 2012 ein QS-System zur Durchführung der Beratung nachweisen.
- Schwachstellenanalyse ( Bilanzanalyse 3 Jahre zurück )
- Umsatz und Ertragsvorschau für 3 Jahre im Voraus
- konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Angaben zur Umsetzung in die betriebliche Praxis
- Die Inhalte der Beratung werden in einem Beratungsbericht dokumentiert.
- Verschwiegenheitspflicht des Beraters
Überwachung dieser Standards mit statistischer Auswertung:
- 16.000 Beratungen pro Jahr
- ca. 21 Mill. Fördermittel,
- ca. 95 % der Unternehmen sind mit den Beratungen zufrieden
Im Rahmen des Förderverfahrens werden in Westdeutschland folgende Beratungszuschüsse gezahlt:
* (es darf noch kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein) |
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundes:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle :
www.bafa.de
Link zum aktuellen Förderprogramm
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